Einheitswert Festsetzung
    99102054002000

    Grundsteuer Einheits- bzw. Grundsteuerwert Feststellung

    Dieser Eintrag vermittelt Ihnen nähere Informationen zur Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts.

    Beschreibung

    Der Einheitswert bis 31.12.2024 / Grundsteuerwert auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 (mit steuerlicher Wirkung ab dem 01.01.2025) bildet zusammen mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Speyer-Germersheim

    Aktuelles

    Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Speyer-Germersheim umfasst das Gebiet der Städte Germersheim, Schifferstadt, Speyer und Wörth am Rhein, der Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie der Verbandsgemeinden Bellheim, Dannstadt-Schauernheim, Hagenbach, Jockgrim, Lingenfeld, Römerberg-Dudenhofen, Rülzheim und Rheinauen.

    Aufgaben, die für das Finanzamt von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
    • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Ludwigshafen),
    • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau),
    • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 9
    67346 Speyer

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 16.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stadt Wörth am Rhein - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag + Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten Sozialamt Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Einheitswert bzw. Grundsteuerwert wird von dem örtlich zuständigen Finanzamt auf den jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt festgestellt.

    Für Zeiträume vor dem 01.01.2025 bildet der nach den Wertverhältnissen 01.01.1964 festgestellte Einheitswert die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.

    Der erstmals auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 festzustellende Grundsteuerwert bildet ab dem 01.01.2025 die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.

    Alle 7 Jahre erfolgt eine erneute Hauptfeststellung. Ändert sich zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten die Art, die Zurechnung oder der Wert der wirtschaftlichen Einheit, erfolgt eine Art-, Zurechnungs- bzw. Wertfortschreibung. Für eine Wertfortschreibung müssen hinsichtlich der Wertänderung jedoch bestimmte Mindestgrenzen überschritten werden.

    Die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird zumeist mit der Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts verbunden. Das heißt, Sie erhalten im Regelfall nur ein Schriftstück, welches sowohl den Grundsteuermessbetrag als auch den Einheits-/Grundsteuerwert enthält. Ungeachtet dessen handelt es sich um zwei selbständige, jeweils getrennt anfechtbare Verwaltungsakte.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2020
    Technisch geändert am 03.03.2026

    Stichwörter

    Grundsteuerhebesatz, Grundsteuermessbetra, Grundsteuerfestsetzung, Allgemein, Einheitswert Einheitsbewertung,Fabrikgrundstück, Land- und forstwirtschaftliches Grundstück, Gärtnereikataster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020