Einheitswert Festsetzung

    Grundsteuer Einheits- bzw. Grundsteuerwert Feststellung

    Dieser Eintrag vermittelt Ihnen nähere Informationen zur Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts.

    Beschreibung

    Der Einheitswert bis 31.12.2024 / Grundsteuerwert auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 (mit steuerlicher Wirkung ab dem 01.01.2025) bildet zusammen mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Trier

    Aktuelles

    Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Trier umfasst das Gebiet des Landkreises Trier-Saarburg sowie der Stadt Trier.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Trier zudem noch Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:

    • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Finanzämter Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun und Idar-Oberstein.
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen für die Finanzämter Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Idar-Oberstein und Simmern-Zell.
    • Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Wittlich, Bitburg-Prüm und Daun.

    Ferner ist das Finanzamt Trier landesweit zuständig für die Verwaltung der Wohnungsbauprämie.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Trier von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
    • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Trier.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubert-Neuerburg-Straße 1

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9360-0

    Fax: +49 651 9360-34900

    E-Mail: poststelle@fa-tr.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Sievers, Frank)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Einheitswert bzw. Grundsteuerwert wird von dem örtlich zuständigen Finanzamt auf den jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt festgestellt.

    Für Zeiträume vor dem 01.01.2025 bildet der nach den Wertverhältnissen 01.01.1964 festgestellte Einheitswert die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.

    Der erstmals auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 festzustellende Grundsteuerwert bildet ab dem 01.01.2025 die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.

    Alle 7 Jahre erfolgt eine erneute Hauptfeststellung. Ändert sich zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten die Art, die Zurechnung oder der Wert der wirtschaftlichen Einheit, erfolgt eine Art-, Zurechnungs- bzw. Wertfortschreibung. Für eine Wertfortschreibung müssen hinsichtlich der Wertänderung jedoch bestimmte Mindestgrenzen überschritten werden.

    Die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird zumeist mit der Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts verbunden. Das heißt, Sie erhalten im Regelfall nur ein Schriftstück, welches sowohl den Grundsteuermessbetrag als auch den Einheits-/Grundsteuerwert enthält. Ungeachtet dessen handelt es sich um zwei selbständige, jeweils getrennt anfechtbare Verwaltungsakte.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 28.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grundsteuerfestsetzung, Land- und forstwirtschaftliches Grundstück, Allgemein, Grundsteuerhebesatz, Grundsteuermessbetra, Gärtnereikataster, Einheitswert Einheitsbewertung,Fabrikgrundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)