Umsatzsteuer Befreiung
Um Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens wie u.a. Mieten und Heilbehandlungen nicht zu verteuern, gelten Steuerbefreiungen.
Beschreibung
Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor, die jeweils an in § 4 Umsatzsteuergesetz genannte Voraussetzungen geknüpft sind.
Von der Umsatzsteuer befreit sind zum Beispiel:
- Vermietung von Wohnungen,
- Versicherungsleistungen,
- kulturelle Leistungen,
- Bildungsleistungen,
- Heilbehandlungsleistungen oder
- Betreuungs- und Pflegeleistungen.
Die Steuerfreiheit der Leistungen schließt in der Regel den Vorsteuerabzug aus. Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmer zahlt, kann er sich also nicht vom Finanzamt erstatten lassen.
Soweit steuerbefreite Umsätze an andere Unternehmer erbracht werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anwendung einzelner Steuerbefreiungen verzichtet werden. Die Einzelheiten regelt § 9 Umsatzsteuergesetz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die Anforderungen an die einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften sind sehr unterschiedlich. Im Zweifel wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gelten die allgemeinen Steuererklärungsfristen.
Kosten
Grundsätzlich keine. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 Umsatzsteuergesetz erfordert teilweise Bescheinigungen, die von den jeweils fachlich zuständigen Landesbehörden ausgestellt werden. Diese sind gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020
Stichwörter
Steuer, Bemessung, Grundsteuer, Substanzsteuer, Grundsteuermesszahl, Steuern, Realsteuer, Grundbesitz