Grundsteuermessbetrag Ermittlung

    Grundsteuermessbetrag ermitteln

    Dieser Eintrag vermittelt Ihnen nähere Informationen zur Ermittlung bzw. Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.

    Beschreibung

    Der Grundsteuermessbetrag bildet zusammen mit dem von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz die Basis für die Grundsteuerfestsetzung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Neustadt

    Aktuelles

    Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Neustadt umfasst das Gebiet der Städte Bad Dürkheim und Neustadt an der Weinstraße, der Gemeinde Haßloch sowie der Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Lambrecht (Pfalz) und Wachenheim an der Weinstraße.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Neustadt zudem die Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachen für die Amtsbezirke der Finanzämter Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Landau, Ludwigshafen, Pirmasens und Speyer-Germersheim wahr.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Neustadt von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
    • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Ludwigshafen),
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau),
    • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Neustadt.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 26

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 930-0

    Fax: +49 6321 930-28600

    E-Mail: poststelle@fa-nw.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Sievers, Frank)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 1.2 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstraße 16

    67157 Wachenheim an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr außerdem Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-wachenheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 9580-0

    Fax: 06322 9580-199

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Wachenheim)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Wachenheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Grundsteuermessbetrag wird von dem örtlich zuständigen Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt, in dem auf den Einheitswert/Grundsteuerwert ein Promillesatz (Steuermesszahl) angewendet wird.

    Die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird zumeist mit der Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts verbunden. Das heißt, Sie erhalten im Regelfall nur ein Schriftstück, welches sowohl den Grundsteuermessbetrag als auch den Einheits-/Grundsteuerwert enthält. Ungeachtet dessen handelt es sich um zwei selbständige, jeweils getrennt anfechtbare Verwaltungsakte. 

    Wird zwischen zwei Hauptveranlagungszeitpunkten hinsichtlich des Einheitswerts/Grundsteuerwerts eine Wertfortschreibung, Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung (mithin eine neue Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts) durchgeführt, erfolgt eine Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrags.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 28.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Substanzsteuer, Steuern, Grundsteuer, Grundsteuermesszahl,Bemessung, Steuer, Grundbesitz, Realsteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)