Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
Unter Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Beschreibung
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Servicezeiten der Abteilung "Ausländerwesen" beim Ordnungsamt sind: Montag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Dienstag: 8:30 -12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Donnerstag 14:00- 18:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Freitag 8:30- 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Die Online-Terminvereinbarung ist unter https://termin.landau.de/ möglich.
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@landau.de
Kontaktperson
Frau Ulrike Wagenblatt (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: 06341 13-883242
E-Mail: auslaenderbehoerde@landau.de
Telefon Festnetz: 06341 13-3243
E-Mail: ulrike.wagenblatt@landau.de
Frau Nena Rink (Sachbearbeiterin)
Frau Selina Rattanakorn (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
E-Mail: auslaenderbehoerde@landau.de
Telefon Festnetz: 06341 13-3293
E-Mail: selina.rattanakorn@landau.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
für Volljährige: Gebühr 113.0 EUR
für Minderjährige: Gebühr 55.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder
für Volljährige: Gebühr 113.0 EUR
für Minderjährige: Gebühr 55.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 12.03.2020
Stichwörter
Jugendliche, Niederlassungserlaubnis, unbefristet, Kinder, Familiennachzug