Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
Unter Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Beschreibung
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Aufenthaltsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
für Volljährige: Gebühr 113.0 EUR
für Volljährige: Gebühr 113.0 EUR
für Minderjährige: Gebühr 55.0 EUR
für Minderjährige: Gebühr 55.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder
für Volljährige: Gebühr 113.0 EUR
für Minderjährige: Gebühr 55.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 12.03.2020
Stichwörter
Familiennachzug, Jugendliche, Kinder, unbefristet, Niederlassungserlaubnis