Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
Sie haben eine Blaue Karte EU und arebiten seit 33 Monaten versicherungspflichtig in Deustchland? Dann können Sie eine unbefristeteNiederlassungserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Online-Dienst
Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde, Ausländerangelegenheiten Buchstaben (Nachname) A, B, C)
Postanschrift
3. OG
17er Straße 1
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4642
Frau A. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: a.avano@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 534645
Internet
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
- mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
oder
- mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Altersvorsorge (mindestens 33 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen)
- gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.12.2020
Stichwörter
Niederlassungserlaubnis, unbefristet, Blaue Karte EU