Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist ortsüblich bekannt zu machen.

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Höhere Verwaltungsbehörde ist die jeweilige Kreisverwaltung, für Flächennutzungspläne der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte die jeweilige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

    Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans selbst ist nicht vorgesehen.

    Mit dem Beschluss über eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans kann die Gemeinde auch bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist (§ 6 Abs. 6 BauGB).

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 3 - Planen, Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    An 44, Nr. 31

    76829 Landau in der Pfalz

    Gebäude: Neubau

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag:  8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).

    Kontakt

    E-Mail: info@landau-land.de

    Telefon Festnetz: 06341 143-0

    Fax: 06341 143-71

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, VG_Landau-Land)

    Technisch geändert am 03.11.2024 (von: Webservice, VG_Landau-Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)