Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Höhere Verwaltungsbehörde ist die jeweilige Kreisverwaltung, für Flächennutzungspläne der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte die jeweilige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans selbst ist nicht vorgesehen.
Mit dem Beschluss über eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans kann die Gemeinde auch bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist (§ 6 Abs. 6 BauGB).
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel - FB 2 / Infrastruktur, Bauwesen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Kindler-Glätzner
Besucheranschrift
E-Mail: kindler-glaetzner@vgvunkel.de
Telefon Festnetz: 02224 1806-40
Fax: 02224 1806-740
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020