Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Höhere Verwaltungsbehörde ist die jeweilige Kreisverwaltung, für Flächennutzungspläne der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte die jeweilige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans selbst ist nicht vorgesehen.
Mit dem Beschluss über eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans kann die Gemeinde auch bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist (§ 6 Abs. 6 BauGB).
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zuständige Stelle
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 2 - Planen und Bauen
Beschreibung
Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: +492691 305 0
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Kontaktperson
Frau Sandra Kämmerling
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-206
E-Mail: sandra.kaemmerling@adenau.de
Frau Sabrina Mannebach
Postanschrift
Kirchstraße 15-19
53513 Adenau
Gebäude: Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-207
E-Mail: sabrina.mannebach@adenau.de
Internet
Weitere Informationen
Planen und Bauen
Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020