Flächennutzungsplan ergänzen
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ergänzen.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''
Adresse
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montags und donnerstags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beate Herrmann
Herr Michael Herzog
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06324 963-170
Telefon Festnetz: 06324 963-126
Herr Frank Jung
Herr Boris Krieger
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06324 963-125
Fax: 06324 963-170
E-Mail: boris.krieger@boehl-iggelheim.de
Frau Judit Krohn
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06324 963-170
Telefon Festnetz: 06324 963-123
E-Mail: elke.hanss@boehl-iggelheim.de
Frau Angela Modolo
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06324 963-124
Fax: 06324 963-170
E-Mail: angela.modolo@boehl-iggelheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020