Flächennutzungsplan ergänzen
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ergänzen.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 2.1 Bauleit-, Landes- und Verkehrsplanung, Raumordnung
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Obenauer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4252
E-Mail: silke.obenauer@vg-l.de
Herr Maximilian Henzel
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: maximilian.henzel@vg-l.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020