Flächennutzungsplan Ergänzung
Flächennutzungsplan ergänzen
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ergänzen.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Bauleitplanung - 5.3
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Alfred Dewald
Herr Elmar Schwickerath
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0651 9798-365
Fax: 0651 9798-5555
E-Mail: elmar.schwickerath@trier-land.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020