Flächennutzungsplan ergänzen
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ergänzen.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 2 - Bauen, Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Gebäude: Rathaus-Neubau, Ebene 2
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16.00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und Zimmer 221) Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Zimmer 220, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 92 Zimmer 221, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 91
Kontakt
Kontaktperson
Gerd Becher
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Gebäude: Rathaus-Neubau, 2. Ebene
Telefon Festnetz: 02602 126-192
Fax: 02602 126-297
E-Mail: gbecher@montabaur.de
Internet
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet 2.1 Planen und Bauen
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Hausanschrift
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020