Flächennutzungsplan ergänzen
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ergänzen.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Lahnstein - 3.1.3 Stadtplanung / Klimaschutz
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Winfried Hoß
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-163
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: w.hoss@lahnstein.de
Herr Michael Kiefer
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-403
E-Mail: m.kiefer@lahnstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020