Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.
Beschreibung
Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 2.1 Bauleit-, Landes- und Verkehrsplanung, Raumordnung
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Obenauer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4252
E-Mail: silke.obenauer@vg-l.de
Herr Maximilian Henzel
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: maximilian.henzel@vg-l.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020