Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

    Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.

    Beschreibung

    Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

    Team "Bauleitplanung"

    Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Weißenthurm, Stadt Andernach, Stadt Mayen
    Tel. 0261/108-409

    Verbandsgemeinde Maifeld, Mendig, Vordereifel, Vallendar, Stadt Bendorf
    Tel. 0261/108-430

    E-Mail: bauleitplanung@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 4 - Bauverwaltung

    Beschreibung

    Der Fachbereich 4 "Bauverwaltung" gliedert sich in folgende Teilbereiche:

    4.1 "Bauleitplanung, Bauverwaltung, Denkmalschutz"

    4.2 "Hochbau"

    4.3 "Gebäude- und Energiemanagement"

    4.4 "Umwelt, Naturschutz, Liegenschaften, Versicherungen"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 2637 913-100

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.63 / Bauaufsicht, Bauleitplanung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0261 35860

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de