Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.
Beschreibung
Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.63 / Bauaufsicht, Bauleitplanung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Internet
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 4 - Teilgebiet 4.1 - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Natascha Alflen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02654 9402-219
Fax: 02654 940270-219
E-Mail: natascha.alflen@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Raumordnung
- Bauleitplanung
- Geoinformationssystem
- Stadtsanierung
- Denkmalpflege
- Ausbau- und Erschließungsbeiträge
- Grundstücksverkehr
- Förderangelegenheiten speziell (Städtebauförderung)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020