Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.
Beschreibung
Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.
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zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Bauleitplanung"
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Weißenthurm, Stadt Andernach, Stadt Mayen
Tel. 0261/108-409
Verbandsgemeinde Maifeld, Mendig, Vordereifel, Vallendar, Stadt Bendorf
Tel. 0261/108-430
E-Mail: bauleitplanung@kvmyk.de
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Räumliche Planung
Adresse
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
- Stadtplanung
- Wohnungsbauförderung
- Städtebauförderung
Stadt Mayen - Stadtplanung, Städtebauförderung, Lebendige Zentren - Aktive Stadt
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56727 Mayen
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Telefon Festnetz: 02651 88-4018
Fax: 02651 88-1900
Telefon Festnetz: 02651 88-1031
E-Mail: info@mayen.de
Kontaktperson
Herr Fabian Heimann
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.63 / Bauaufsicht, Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020