Flächennutzungsplan Auskunft
Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.
Beschreibung
Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FB 2 - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Knut Eitelberg
Weitere Informationen
Sachgebiete
- 2.1 Verbandsgemeinde- u. Gemeindeentwicklung, städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadt- und Dorferneuerung
- 2.2 Hochbau
- 2.3 Tiefbau
- 2.4 Technisches Gebäude-/Grundstücksmanagement
- 2.5 Landschaftspflege, Naturschutz, Gewässerschutz, Landwirtschaft, Denkmalpflege
- 2.6 Beiträge
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020