Flächennutzungsplan aufstellen
Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Aufstellung von Flächennutzungsplänen.
Beschreibung
Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.
§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Jung
Besucheranschrift
Fax: 06324 963-170
Telefon Festnetz: 06324 963-128
E-Mail: frank.jung@boehl-iggelheim.de
Herr Michael Herzog
Herr Boris Krieger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06324 963-125
Fax: 06324 963-170
E-Mail: boris.krieger@boehl-iggelheim.de
Frau Beate Herrmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06324 963-127
E-Mail: beate.herrmann@boehl-iggelheim.de
Fax: 06324 963-170
Frau Angela Modolo
Hausanschrift
Fax: 06324 963-170
E-Mail: angela.modolo@boehl-iggelheim.de
Telefon Festnetz: 06324 963-124
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von einem Flächennutzungsplan ist in den §§ 3 – 4b Baugesetzbuch geregelt.
Näheres zur Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus den §§ 3 und 4a BauGB und zur Behördenbeteiligung aus den
§§ 4 und 4a BauGB.
Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020