Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan aufstellen

    Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Aufstellung von Flächennutzungsplänen.

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.

    § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.

    Hinweise für Worms: Flächennutzungsplanung

    Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan. Mit diesem Planungsinstrument sollen Entwicklungen auf gesamtstädtischer Ebene städtebaulich geordnet und Fehlentwicklungen im Gemeindegebiet vermieden werden. Dies zählt zu den im Baugesetzbuch verankerten kommunalen Pflichtaufgaben.

    Für das gesamte Stadtgebiet sollen wesentliche Bodennutzungen nach den vorhersehbaren Bedürfnissen einer Gemeinde in den Grundzügen dargestellt werden. Grundsätzlich lässt sich das Stadtgebiet nach den Kriterien Siedlungsbereich und Freiraum unterscheiden. Der Siedlungsbereich wird geprägt durch Bau- und Verkehrsflächen. Im Freiraum werden im Wesentlichen landwirtschaftliche Flächen, Wald- und Wasserflächen sowie Biotop- und Grünflächen unterschieden.

    Zuständigkeit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-6101

    Fax: +49 6241 853-6199

    E-Mail: stadtplanung@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von einem Flächennutzungsplan ist in den §§ 3 - 4b Baugesetzbuch geregelt.

    Näheres zur Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus den §§ 3 und 4a BauGB und zur Behördenbeteiligung aus den
    §§ 4 und 4a BauGB.

    Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de