Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan aufstellen

    Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Aufstellung von Flächennutzungsplänen.

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.

    § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.

    Zuständigkeit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 2 - Bauen und Umwelt

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Arzfeld gehört zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm.

    Beschreibung

    Die VG Arzfeld umfasst die Ortsgemeinden Arzfeld, Dackscheid, Dahnen, Daleiden, Dasburg, Eilscheid, Eschfeld, Euscheid, Großkampenberg, Hargarten, Harspelt, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Lascheid, Lauperath, Leidenborn, Lichtenborn, Lierfeld, Lünebach, Lützkampen, Manderscheid, Mauel, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Olmscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Preischeid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Sevenig (Our), Strickscheid, Üttfeld und Waxweiler..

    Adresse

    Hausanschrift

    Luxemburger Straße 6

    54687 Arzfeld

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stichwörter

    Bauamt, Bauanträge, Bauhof, Baumaßnahmen, Bauvoranfragen, Dorferneuerung, Feldwege, Gebäudemanagement, Gewässerunterhaltung, Grundstücksmanagement, Ingenieurleistungen, Naturschutz, Sozialer Wohnungsbau, Straßenbeleuchtung, Technisches Büro, Umwelt, Waldwege

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022 (von: Benner, Bodo)

    Technisch geändert am 12.08.2024 (von: Schon, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von einem Flächennutzungsplan ist in den §§ 3 – 4b Baugesetzbuch geregelt.

    Näheres zur Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus den §§ 3 und 4a BauGB und zur Behördenbeteiligung aus den
    §§ 4 und 4a BauGB.

    Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)