Flächennutzungsplan aufstellen
Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Aufstellung von Flächennutzungsplänen.
Beschreibung
Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.
§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 2 - Bauen und Umwelt
Beschreibung
Die VG Arzfeld umfasst die Ortsgemeinden Arzfeld, Dackscheid, Dahnen, Daleiden, Dasburg, Eilscheid, Eschfeld, Euscheid, Großkampenberg, Hargarten, Harspelt, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Lascheid, Lauperath, Leidenborn, Lichtenborn, Lierfeld, Lünebach, Lützkampen, Manderscheid, Mauel, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Olmscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Preischeid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Sevenig (Our), Strickscheid, Üttfeld und Waxweiler..
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herrn Franz-Rudolf Dimmer (Stv. Fachbereichsleiter 2)
Herrn David Meyer (Technisches Büro)
Hausanschrift
54687 Arzfeld
Telefon Festnetz: +49 6550 974155
Fax: +49 6550 974163
E-Mail: david.meyer@vg-arzfeld.de
Stichwörter
Bauamt, Bauanträge, Bauhof, Baumaßnahmen, Bauvoranfragen, Dorferneuerung, Feldwege, Gebäudemanagement, Gewässerunterhaltung, Grundstücksmanagement, Ingenieurleistungen, Naturschutz, Sozialer Wohnungsbau, Straßenbeleuchtung, Technisches Büro, Umwelt, Waldwege
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von einem Flächennutzungsplan ist in den §§ 3 - 4b Baugesetzbuch geregelt.
Näheres zur Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus den §§ 3 und 4a BauGB und zur Behördenbeteiligung aus den
§§ 4 und 4a BauGB.
Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020