Flächennutzungsplan aufstellen
Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Aufstellung von Flächennutzungsplänen.
Beschreibung
Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.
§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 4 - Teilgebiet 4.1 - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Natascha Alflen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02654 9402-219
E-Mail: natascha.alflen@maifeld.de
Fax: 02654 940270-219
Internet
Weitere Informationen
- Raumordnung
- Bauleitplanung
- Geoinformationssystem
- Stadtsanierung
- Denkmalpflege
- Ausbau- und Erschließungsbeiträge
- Grundstücksverkehr
- Förderangelegenheiten speziell (Städtebauförderung)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von einem Flächennutzungsplan ist in den §§ 3 – 4b Baugesetzbuch geregelt.
Näheres zur Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus den §§ 3 und 4a BauGB und zur Behördenbeteiligung aus den
§§ 4 und 4a BauGB.
Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020