Flächennutzungsplan aufstellen
Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Aufstellung von Flächennutzungsplänen.
Beschreibung
Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.
§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 2 - Planen und Bauen
Beschreibung
Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: +492691 305 0
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Kontaktperson
Frau Sandra Kämmerling
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-206
E-Mail: sandra.kaemmerling@adenau.de
Frau Sabrina Mannebach
Postanschrift
Kirchstraße 15-19
53513 Adenau
Gebäude: Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-207
E-Mail: sabrina.mannebach@adenau.de
Internet
Weitere Informationen
Planen und Bauen
Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von einem Flächennutzungsplan ist in den §§ 3 - 4b Baugesetzbuch geregelt.
Näheres zur Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus den §§ 3 und 4a BauGB und zur Behördenbeteiligung aus den
§§ 4 und 4a BauGB.
Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020