Flächennutzungsplan Aufhebung

    Flächennutzungsplan aufheben

    Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan aufheben.

    Beschreibung

    Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Bauverwaltung und öffentliche Einrichtungen

    Beschreibung

    Unsere Bauabteilung ist zuständig für:
     
    Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Hochbau, Denkmalpflege, Stadt- und Dorferneuerung, Friedhofsmanagement, Tiefbau, Straßenrecht, Verkehrsplanung, Umwelt- und Naturschutz, Beiträge
     
    Die Büros befinden sich im 2. Obergeschoß,
    Zimmer: 307 - 316

    Adresse

    Hausanschrift

    Landauer Straße 18-20

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 8062-0

    Fax: 06332 8062-999

    E-Mail: info@vgzwland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de