Flächennutzungsplan aufheben
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan aufheben.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Jung
Besucheranschrift
Fax: 06324 963-170
Telefon Festnetz: 06324 963-128
E-Mail: frank.jung@boehl-iggelheim.de
Herr Michael Herzog
Herr Boris Krieger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06324 963-125
Fax: 06324 963-170
E-Mail: boris.krieger@boehl-iggelheim.de
Frau Beate Herrmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06324 963-127
E-Mail: beate.herrmann@boehl-iggelheim.de
Fax: 06324 963-170
Frau Angela Modolo
Hausanschrift
Fax: 06324 963-170
E-Mail: angela.modolo@boehl-iggelheim.de
Telefon Festnetz: 06324 963-124
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020