Flächennutzungsplan aufheben
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan aufheben.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr außerdem Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Sebastian
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Fax: 06322 9580-399
Telefon Festnetz: 06322 9580-301
E-Mail: n.sebastian@vg-wachenheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020