Flächennutzungsplan aufheben
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan aufheben.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 3.1 Bauleitplanung, Raumordnungsplanung, Landesplanung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Udo Brück
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6564 69-13613
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: brueck.udo@vg-suedeifel.de
Herr Wolfgang Thiel
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: thiel.wolfgang@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-13211
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020