Flächennutzungsplan aufheben
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan aufheben.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 4 - Bauverwaltung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melina Weichart
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: +49 2637 913-350
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: Melina.Weichart@vgwthurm.de
Frau Lena Daun
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Fax: +49 2637 913-100
Telefon Festnetz: +49 2637 913-309
E-Mail: lena.daun@vgwthurm.de
Frau Kanela Thönnes
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: +49 2637 913-349
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: kanela.thoennes@vgwthurm.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020