Flächennutzungsplan Aufhebung
Flächennutzungsplan aufheben
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan aufheben.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 4 - Teilgebiet 4.1 - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Natascha Alflen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02654 9402-219
E-Mail: natascha.alflen@maifeld.de
Fax: 02654 940270-219
Internet
Weitere Informationen
- Raumordnung
- Bauleitplanung
- Geoinformationssystem
- Stadtsanierung
- Denkmalpflege
- Ausbau- und Erschließungsbeiträge
- Grundstücksverkehr
- Förderangelegenheiten speziell (Städtebauförderung)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020