Flächennutzungsplan ändern
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Bauverwaltung und öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Unsere Bauabteilung ist zuständig für:
Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Hochbau, Denkmalpflege, Stadt- und Dorferneuerung, Friedhofsmanagement, Tiefbau, Straßenrecht, Verkehrsplanung, Umwelt- und Naturschutz, Beiträge
Die Büros befinden sich im 2. Obergeschoß,
Zimmer: 307 - 316
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wilfried Lauer
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020
Stichwörter
Flächennutzungsplan