Flächennutzungsplan Änderung
Flächennutzungsplan ändern
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - Hauptsachgebiet 3.1 - Tiefbau, Räumliche Planung und Entwicklung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Kontakt
Kontaktperson
Herr Matthias Lang
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Fax: 06331 872-100
Telefon Festnetz: 06331 872-119
E-Mail: matthias.lang@pirmasens-land.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020
Stichwörter
Flächennutzungsplan