Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan ändern

    Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.

    Beschreibung

    Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Mühltorstraße 25

    67245 Lambsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 3791-0

    Fax: 06233 3791-150

    E-Mail: info@lambsheim-hessheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bauen und Umwelt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English