Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan ändern

    Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.

    Beschreibung

    Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 21

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Die Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06341 13-6009

    Telefon Festnetz: 06341 13-6100

    E-Mail: buergerbuero.stadtbauamt@landau.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English