Flächennutzungsplan ändern
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Joa
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020
Stichwörter
Flächennutzungsplan