Flächennutzungsplan Änderung
Flächennutzungsplan ändern
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich 2
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Oliver Noß (Anliegerbeiträge, Wiederkehrende Beiträge, Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung, Umlegungsverfahren, Widmung, Umstufung und Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen (Stellv. Leiter des Fachbereichs 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen))
Herr Markus Waschbüsch (Landesplanung, Raumordung, Bauleitplanung, Bauhof, Fuhrpark (Leiter des Fachbereichs 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen))
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020
Stichwörter
Flächennutzungsplan