Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan ändern

    Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.

    Beschreibung

    Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 50

    56235 Ransbach-Baumbach

    Kontaktperson

    • Herr Oliver Noß (Anliegerbeiträge, Wiederkehrende Beiträge, Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung, Umlegungsverfahren, Widmung, Umstufung und Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen (Stellv. Leiter des Fachbereichs 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen))
      Hausanschrift

      Rheinstraße 50

      56235 Ransbach-Baumbach

      Telefon Festnetz: 02623 86-218

      Fax: 02623 86-101

      E-Mail: Beitraege@Ransbach-Baumbach.de

    • Herr Markus Waschbüsch (Landesplanung, Raumordung, Bauleitplanung, Bauhof, Fuhrpark (Leiter des Fachbereichs 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen))
      Hausanschrift

      Rheinstraße 50

      56235 Ransbach-Baumbach

      Telefon Festnetz: 02623 86-215

      Fax: 02623 86-101

      E-Mail: Bauamt@Ransbach-Baumbach.de

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de