Flächennutzungsplan Änderung
Flächennutzungsplan ändern
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Kommunale Betriebe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Mildner (Bebauungspläne)
Herr Jürgen Franz (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020
Stichwörter
Flächennutzungsplan