Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan ändern

    Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.

    Beschreibung

    Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Unkel - FB 2 / Infrastruktur, Bauwesen

    Beschreibung

    Infrastruktur, Bauwesen und Abwasserwerk

    Adresse

    Postanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Fax: 02224 1806-51

    Telefon Festnetz: 02224 1806-41

    E-Mail: info@vgvunkel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Infrastruktur, Bauwesen und Abwasserwerk

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English