Flächennutzungsplan ändern
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.
Beschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 3 - Infrastruktur / Abwasserwerk
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rainer Weiler (Bauleitplanung)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-913
Telefon Festnetz: 02653 9996-301
E-Mail: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de
Internet
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 3.1 - Bauleitplanung
Beschreibung
- Raumordnung
- Bauleitplanung
- Bauangelegenheiten
- Stadtentwicklung
- Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rainer Weiler (Bauleitplanung)
Hausanschrift
E-Mail: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de
Fax: 02653 9996-913
Telefon Festnetz: 02653 9996-301
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Weitere Informationen
- Raumordnung
- Bauleitplanung
- Bauangelegenheiten
- Stadtentwicklung
- Umwelt- und Naturschutz
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020
Stichwörter
Flächennutzungsplan