Prüfsachverständige für Standsicherheit anerkennen
Für die Anerkennung als Prüfsachverständigen für Standsicherheit stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Besonders fachkundige und befähigte Personen in der Standsicherheit von baulichen Anlagen können sich um die Anerkennung als Prüfsachverständige für Standsicherheit bewerben, um im Baugenehmigungsverfahren im Auftrag des Bauherrn und anstelle der Bauaufsichtsbehörde Standsicherheitsnachweise prüfen zu können.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz trägt die Prüfsachverständigen für Standsicherheit in eine von ihr geführte Liste ein und bescheinigt die Eintragung.
Ansprechpartner
Formulare
Der Antrag auf Eintragung ist bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu stellen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) sind im “§ 2 Voraussetzungen für die Eintragung“ nachzulesen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Standsicherheit ist schriftlich bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu stellen. Dabei ist anzugeben, für welche Fachrichtung die Eintragung beantragt wird sowie ob und wie oft ein Eintragungs- oder Anerkennungsverfahren, auch außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, erfolglos geblieben ist.
Vorlage der Nachweise der Eintragungsvoraussetzungen.
Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch den bei der Ingenieurkammer gebildeten Fachausschuss.
Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung beim dem bei der obersten Bauaufsichtsbehörde für die Anerkennung von Prüfingenieuren für Baustatik gebildeten Prüfungsausschuss.
Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) und Bescheinigung als Prüfsachverständiger für Standsicherheit.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.03.2020
Stichwörter
Baugenehmigung, Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit, Bescheinigung, Prüfingenieur für Baustatik