Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung
    99012052016000

    Prüfsachverständige für Standsicherheit anerkennen

    Für die Anerkennung als Prüfsachverständigen für Standsicherheit stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.

    Beschreibung

    Besonders fachkundige und befähigte Personen in der Standsicherheit von baulichen Anlagen können sich um die Anerkennung als Prüfsachverständige für Standsicherheit bewerben, um im Baugenehmigungsverfahren im Auftrag des Bauherrn und anstelle der Bauaufsichtsbehörde Standsicherheitsnachweise prüfen zu können.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz trägt die Prüfsachverständigen für Standsicherheit in eine von ihr geführte Liste ein und bescheinigt die Eintragung.

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schusterstraße 46 - 48
    55116 Mainz

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009
    Technisch geändert am 03.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Der Antrag auf Eintragung ist bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu stellen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) sind im “§ 2 Voraussetzungen für die Eintragung“ nachzulesen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Standsicherheit ist schriftlich bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu stellen. Dabei ist anzugeben, für welche Fachrichtung die Eintragung beantragt wird sowie ob und wie oft ein Eintragungs- oder Anerkennungsverfahren, auch außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, erfolglos geblieben ist.

    Vorlage der Nachweise der Eintragungsvoraussetzungen.

    Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch den bei der Ingenieurkammer gebildeten Fachausschuss.

    Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung beim dem bei der obersten Bauaufsichtsbehörde für die Anerkennung von Prüfingenieuren für Baustatik gebildeten Prüfungsausschuss.

    Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) und Bescheinigung als Prüfsachverständiger für Standsicherheit.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2020
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit, Bescheinigung, Prüfingenieur für Baustatik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020