Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben des Bundes und der Länder spezielle Regelungen?

    Beschreibung

    Bauvorhaben des Bundes und der Länder sowie ihrer rechtsfähigen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden

    Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; ist für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Vorprüfung nach dem Recht über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, bedarf es der Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.

    Ansprechpartner

    Baubürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 21

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Das Baubürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:  Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Termine können online unter  https://termin.landau.de/  vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-6804(Allg. Anfragen)

    Telefon Festnetz: 06341 13-6805(Bauberatung)

    Fax: 06341 13-6009

    E-Mail: buergerbuero.stadtbauamt@landau.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2022 (von: Webservice, Stadt Landau)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Stadt Landau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zustimmung ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen; die bautechnischen Nachweise brauchen nicht vorgelegt zu werden.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bauaufsichtliche Zustimmung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)