Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben des Bundes und der Länder spezielle Regelungen?

    Beschreibung

    Bauvorhaben des Bundes und der Länder sowie ihrer rechtsfähigen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden

    Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; ist für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Vorprüfung nach dem Recht über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, bedarf es der Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-600

    Fax: +49 2631 802-607

    E-Mail: bauamt@neuwied.de

    Kontaktperson

    • Herr Alexander Adams
      Zuständig für
      • Postleitzahlen: zuständig für Innenstadt

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-636

      E-Mail: aadams@stadt-neuwied.de

    • Frau Sandra Cabrita
      Zuständig für
      • Postleitzahlen: zuständig für Altwied, Heddesdorf, Niederbieber, Oberbieber, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-614

      E-Mail: scabrita@stadt-neuwied.de

    • Frau Erika Grundmann
      Zuständig für
      • Postleitzahlen: zuständig für Block, Engers, Gladbach und Heimbach-Weis

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-638

      E-Mail: egrundmann@stadt-neuwied.de

    • Herr Ulrich Paffrath
      Zuständig für
      • Postleitzahlen: zuständig für Feldkirchen, Irlich, Rodenbach, Segendorf und Gewerbegebiet Distelfeld

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-640

      E-Mail: upaffrath@stadt-neuwied.de

    Internet

    Formulare

    Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus Bauakten

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zustimmung ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen; die bautechnischen Nachweise brauchen nicht vorgelegt zu werden.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Bauaufsichtliche Zustimmung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de