Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben des Bundes und der Länder spezielle Regelungen?
Beschreibung
Bauvorhaben des Bundes und der Länder sowie ihrer rechtsfähigen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden
Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; ist für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Vorprüfung nach dem Recht über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, bedarf es der Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde.
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zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Alexander Adams
Zuständig für
- Postleitzahlen: zuständig für Innenstadt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-636
E-Mail: aadams@stadt-neuwied.de
Frau Sandra Cabrita
Zuständig für
- Postleitzahlen: zuständig für Altwied, Heddesdorf, Niederbieber, Oberbieber, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof
Telefon Festnetz: +49 2631 802-614
E-Mail: scabrita@stadt-neuwied.de
Frau Erika Grundmann
Zuständig für
- Postleitzahlen: zuständig für Block, Engers, Gladbach und Heimbach-Weis
Telefon Festnetz: +49 2631 802-638
E-Mail: egrundmann@stadt-neuwied.de
Herr Ulrich Paffrath
Zuständig für
- Postleitzahlen: zuständig für Feldkirchen, Irlich, Rodenbach, Segendorf und Gewerbegebiet Distelfeld
Telefon Festnetz: +49 2631 802-640
E-Mail: upaffrath@stadt-neuwied.de
Internet
Formulare
Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus Bauakten
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zustimmung ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen; die bautechnischen Nachweise brauchen nicht vorgelegt zu werden.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.03.2020
Stichwörter
Bauaufsichtliche Zustimmung