Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben des Bundes und der Länder spezielle Regelungen?
Beschreibung
Bauvorhaben des Bundes und der Länder sowie ihrer rechtsfähigen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden
Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; ist für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Vorprüfung nach dem Recht über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, bedarf es der Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde.
zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Altenahr - 4.1 Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alena Weber
Herr Frank Radermacher
Herr André Löhr
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 4.3 - Bauen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Johanna Korden
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-570
E-Mail: Johanna.Korden@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7570
Herr Torsten Raths
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-525
Fax: 02641 975-7525
E-Mail: Torsten.Raths@kreis-ahrweiler.de
Herr Martin Grunz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-493
Fax: 02641 975-7493
E-Mail: Martin.Grunz@kreis-ahrweiler.de
Frau Christina Fabritius
Besucheranschrift
E-Mail: Christina.Fabritius@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7511
Telefon Festnetz: 02641 975-511
Frau Asli Ceren Ersan
Frau Melody Nashtaali
Besucheranschrift
E-Mail: Melody.Nashtaali@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-969
Fax: 02641 975-7969
Frau Anja Reuter
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7573
E-Mail: Anja.Reuter@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-573
Herr Michael Kleefuss
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7512
E-Mail: Michael.Kleefuss@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-512
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zustimmung ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen; die bautechnischen Nachweise brauchen nicht vorgelegt zu werden.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020
Stichwörter
Bauaufsichtliche Zustimmung