Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

    Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
    In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
    In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 4 - Bauverwaltung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2020 (von: Webservice, VG_Weißenthurm)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Weißenthurm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

    Formulare

    Formloser Antrag des Bürgers

    Voraussetzungen

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

    Fristen

    Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

    Bearbeitungsdauer

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder - falls Abweichungen bestehen - auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

    Kosten

    Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 07.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)