Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Teilbaugenehmigung beantragen

    Vor der endgültigen Baugenehmigung kann mit der Teilbaugenehmigung die Ausführung bestimmter Arbeiten gestattet werden.

    Beschreibung

    Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).

    Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limburgerhof

    Aktuelles

    Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2019 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden; diesem sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

    Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in das Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gartenlaube, Garage, Garage bauen, verfahrensfreies Bauvorhaben, Carport bauen, Garage abreißen, Gartenlaube errichten, Garage errichten, Bauberatung, Gartenlaube bauen, Carport, Gartenlauben, Carport errichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)