Teilbaugenehmigung beantragen
Vor der endgültigen Baugenehmigung kann mit der Teilbaugenehmigung die Ausführung bestimmter Arbeiten gestattet werden.
Beschreibung
Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).
Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. "vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.
zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Bauaufsicht"
Tel. 0261/108-790
E-Mail: bauaufsicht@kvmyk.de
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Bauordnung, Wohnbauförderung, Immissionsrechtliche Verfahren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 02651 88-6204
Fax: 02651 88-1900
Telefon Festnetz: 02651 88-6205
Telefon Festnetz: 02651 88-6203
E-Mail: info@mayen.de
Kontaktperson
Frau Michelle Gérard
Frau Brunhilde Oehms
Herr Markus Münch
Herr Dirk Wilbert
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.63 / Bauaufsicht, Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden; diesem sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in das Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
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