Teilbaugenehmigung beantragen
Vor der endgültigen Baugenehmigung kann mit der Teilbaugenehmigung die Ausführung bestimmter Arbeiten gestattet werden.
Beschreibung
Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).
Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. "vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.
zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 2 - Planen und Bauen
Beschreibung
Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: +492691 305 0
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Kontaktperson
Frau Hannah Sicken
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus A und Haus B
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-208
E-Mail: hannah.sicken@adenau.de
Formulare
SEPA Lastschriftmandat
Weitere Informationen
Planen und Bauen
Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik)
erforderliche Unterlagen
Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden; diesem sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in das Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
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