• Kerschenbach (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Genehmigung baulicher Anlagen mit derselben Ausführung

Typenprüfung beantragen

Typenprüfungen sind dann sinnvoll, wenn eine statische Konstruktion in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden soll. Der besondere Vorteil: Bei einer Typenprüfung werden die vorgelegten Standsicherheitsnachweise nur einmal geprüft.

Beschreibung

Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) auf Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt. Soweit die Typenprüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen. Die Typenprüfung wird widerruflich und für eine bestimmte Frist erteilt, die fünf Jahre nicht überschreiten soll; sie kann auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine Ausfertigung der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen ist der antragstellenden Person mit der Typenprüfung zuzustellen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an ein Prüfamt für Baustatik.

Ansprechpartner

TÜV Pfalz e. V., Kaiserslautern

Aktuelles

Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten und die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 73 Abs. 2 und 5 LBauO ist der Technische Überwachungs-Verein Pfalz e. V., Kaiserslautern, für die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie für die kreisfreien Städte Frankenthai (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Adresse

Hausanschrift

Merkurstraße 45

67663 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 631 354-50

Fax: +49 631 354-5181

Internet

Version

Technisch erstellt am 03.07.2012

Technisch geändert am 20.01.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

Soweit die Prüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen (§ 75 Abs. 2 Satz 2 LBauO).

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz auf schriftlichen Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt.

Kosten

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023

Version

Technisch erstellt am 11.03.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Standsicherheit, Bautechnischer Nachweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020