Typenprüfung beantragen
Typenprüfungen sind dann sinnvoll, wenn eine statische Konstruktion in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden soll. Der besondere Vorteil: Bei einer Typenprüfung werden die vorgelegten Standsicherheitsnachweise nur einmal geprüft.
Beschreibung
Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) auf Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt. Soweit die Typenprüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen. Die Typenprüfung wird widerruflich und für eine bestimmte Frist erteilt, die fünf Jahre nicht überschreiten soll; sie kann auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine Ausfertigung der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen ist der antragstellenden Person mit der Typenprüfung zuzustellen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an ein Prüfamt für Baustatik.
Ansprechpartner
TÜV Pfalz e. V., Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 631 354-5181
Telefon Festnetz: +49 631 354-50
Voraussetzungen
Soweit die Prüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen (§ 75 Abs. 2 Satz 2 LBauO).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz auf schriftlichen Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Standsicherheit, Bautechnischer Nachweis